Wie profitieren Betreiber von öffentlichen Ladestationen von der THG-Quote?
Das Industrieland Deutschland ist einer der größten Emittenten des schädlichen Klimagases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im Rahmen internationaler Verträge ist das Land verpflichtet, bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Aus diesem Grunde werden schon heute von der Politik Maßnahmen getroffen, um den Ausstoß von CO2 zu mindern.
Ein wichtiges Instrument, um dieses Ziel zu erreichen, ist die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Dabei handelt es sich um einen Emissionshandel, bei dem große Verschmutzer aus der Mineralölindustrie Zertifikate von Marktteilnehmern kaufen, die ihre Produkte und Dienstleistungen nachhaltig herstellen. Seit Anfang 2022 kann die THG-Quote für Ladesäulen und für Elektrofahrzeuge beantragt werden. Die Betreiber und Halter profitieren dann von der Auszahlung einer THG-Prämie. Wie geht das vor sich?
Was wird unter der THG-Quote verstanden?
Die THG-Quote wurde schon von der Regierung Merkel eingeführt. Sie wird als politisches Instrument verstanden, um die Emissionen im Bereich Verkehr Schritt für Schritt zu senken. Dabei werden die großen Emittenten von Treibhausgasen, die sich üblicherweise aus der Mineralölindustrie rekrutieren, dazu verpflichtet, einen gewissen Prozentsatz ihrer Produkte nachhaltig zu produzieren. In diesem Jahr beträgt dieser Anteil 9,25 Prozent, bis 2030 wird er schrittweise auf 25 Prozent angehoben.
Erfüllen die Konzerne diese Vorgaben nicht, werden hohe Strafzahlungen auferlegt. Da es absehbar ist, dass die Quote nicht erreicht werden kann, wurde den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, sich über den Kauf von Zertifikaten von diesen Sanktionen zu befreien. Bis 2021 war dieses Geschäft vornehmlich den großen Versorgungsunternehmen vorbehalten. Seit 2022 wurde der Quotenhandel auf die Elektromobilität ausgedehnt.
Weshalb gibt es die THG-Quote?
Die THG-Quote ist eine Maßnahme, die nicht über den Staatshaushalt finanziert wird. Die Prämien werden ausschließlich von den Emittenten getragen. Berlin will mit der THG-Quote die folgenden Ziele erreichen:
- Sukzessive Anhebung der Preise für fossile Brennstoffe.
- Schrittweise Absenkung der Kosten von Elektrofahrzeugen.
- Beschleunigung des Ausbaus einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur.
- Verringerung des hohen Verkehrsaufkommens.
Wer kann die THG-Prämie beantragen?
Die THG-Prämie kann von allen Haltern ausschließlich elektrisch betriebener Zwei- und Vierräder einmal jährlich beantragt werden. Für Pkws werden derzeit um die 350 Euro ausgezahlt.
Bei Ladestationen wird die Höhe der Prämie anhand der Verbrauchszahlen berechnet. Betreiber von Fuhrparks können doppelt profitieren, indem sie ihre Flotte auf Elektroantrieb umstellen und die Quote zusätzlich für ihre Ladepunkte beantragen.
Wie ist der THG-Handel organisiert?
Im Grunde könnte jeder Akteur seine THG-Quote direkt mit den Konzernen aushandeln. Diese Vorgehensweise würde jedoch den administrativen Aufwand unverhältnismäßig steigern. Daher sind Quotenhändler wie beispielsweise emovy.de zwischengeschaltet. Diese stehen im Kontakt mit dem Bundesumweltamt, welches die Anträge auf die Prämienberechtigung prüft und die Zertifikate ausstellt.
Zudem ist es die Aufgabe der Vermittlungsunternehmen, die Berechtigungsscheine an die Konzerne zu verkaufen und die Prämien anteilsmäßig an ihre Kunden weiterzuleiten. Dieser Prozess läuft von der Antragstellung bis zur Auszahlung komplett online ab. Während der Antrag bei Elektrofahrzeugen nur etwa fünf Minuten am Bildschirm in Anspruch nimmt, müssen bei Ladesäulen einige weitere Faktoren berücksichtigt werden.
THG-Prämie für Ladestationen beantragen – was ist zu tun?
Zur Beantragung der THG-Prämie für Ladepunkte sind vier Schritte notwendig:
- Registrierung bei der Bundesnetzagentur.
- Überprüfung, ob die Ladestation den Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) entspricht (siehe unten).
- Kontaktaufnahme mit dem Quotenhändler über dessen Website. Dabei werden die benötigten Dokumente hochgeladen und die Auszahlungstermine festgelegt. Üblicherweise wird das Quartalsende vereinbart.
- Jetzt müssen nur noch turnusmäßig die Abnahmemengen an den Vermittler gesendet werden.
Registrierung bei der Bundesnetzagentur
Zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur werden die folgenden Unterlagen benötigt, die einmalig übermittelt werden müssen. In der Regel sind die Quotenhändler bei der Zusammenstellung behilflich:
- Die Betreibernummer der Bundesnetzagentur, sofern vorhanden.
- Datum und Protokoll der Inbetriebnahme.
- Anzahl der Ladepunkte.
- Das zur Anwendung kommende Steckersystem.
- Die Leistung der Ladestation in Kilowatt.
- Die angebotenen Bezahlsysteme.
- Das verwendete Authentifizierungsverfahren.
- Exakter Standort.
- Public Key, der die Eichrechtskonformität bestätigt.
Wann ist eine Ladestation nach der LSV quotenberechtigt?
Damit das Bundesamt ein Zertifikat ausstellt, muss die Ladestation einige Bedingungen erfüllen. So muss sie für jedermann öffentlich und spontan zugänglich sein. Zwischen Nutzern und Betreiber darf es zu keiner vertraglichen Bindung kommen. Letztendlich muss die Anlage geeicht sein